Kategorie: world wide web
Der überwachte Mensch zensiert sich selbst
Der Hacker-Kongress des Chaos Computer Club diskutiert über „Social Cooling“: Wie wir unser Leben angesichts drohender Totalüberwachung einschränken.
Die brave Bürgerin aus den USA beschlich das Gefühl, einen Fehler gemacht zu haben. Sie hatte sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter kritisch über das Finanzamt geäußert. Aber – werten die Finanzbeamten öffentliche Daten aus? Und entscheiden dann, wen sie einer Steuerprüfung unterziehen? Sicherheitshalber löschte sie ihren Beitrag.
Der niederländische Datenschutz-Aktivist Tijmen Schep erzählte die Anekdote auf der Bühne des 34. Jahreskongresses des Chaos Computer Club (CCC) in Leipzig. Auf dem größten Hackertreffen Europas waren solche Formen der Selbstzensur, die Schep „Social Cooling“ nennt, ein wiederkehrendes Thema. Die großen Datensammlungen und die Möglichkeiten, sie algorithmisch auszuwerten, beeinflussen das Verhalten der gesamten Gesellschaft.
Das Bewusstsein, dass die Datenpools der sozialen Medien, Verkaufsportale und Überwachungsinstrumente der Behörden Auswirkungen aufs eigene Leben haben könnten, legt sich wie digitaler Raureif über die Gesellschaften. Dieser soziale Druck führt im Big-Data-Zeitalter sowohl zur Selbstzensur, als auch zu einer verminderten Risikobereitschaft.
Schep sieht „Social Cooling“ als direkte Auswirkung des Geschäftsmodells der Überwachung. Gedanken werden nicht mehr in Handlungen umgesetzt, sondern tiefgefroren, sagte er: „Ich könnte darauf klicken, aber es könnte nicht gut aussehen. Jemand, der mich überwacht, könnte es sehen, deshalb zögere ich.“ Er nannte als messbares Beispiel, dass Wikipedia-Nutzer nach den Snowden-Enthüllungen den Eintrag zu „Terrorismus“ seltener aufriefen – ein Überwacher hätte ja falsche Schlüsse ziehen können.
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Alexa, was bringt die Zukunft?
- Maschinenraum
- Es soll Menschen geben, die es nicht „smart“, sondern eher beängstigend finden, mit künstlich intelligenten Assistenten zu parlieren.
Synchronisieren von Firefox mit Nextcloud
- Add-ons
- Lesezeichen
- Passwörter
- Einstellungen
- Chronik
- Tabs
Dazu wechselt man zu Einstellungen > Sync und wählt Firefox-Sync einrichten
- im erscheinenden Dialog Ich habe ein Benutzerkonto wählen, danach Ich habe das Gerät nicht bei mir
- nun ausfüllen:
- Benutzerkonto (siehe Nextcloud > Persönlich > Mozilla Sync > Email)
- Passwort (des Nextcloud-Accounts)
- Server: Eigenen Server verwenden…
- URL eingeben (siehe Nextcloud > Persönlich > Mozilla Sync)
- Wiederherstellungs-Schlüssel
- beim Button „Sync-Einstellungen“ wählen, was und wie synchronisiert werden soll
Workaround für Firefox 29 und größer
Da Mozilla seit Version 29 keinen eigenen Sync-Server mehr zulässt, sondern möchte dass man den Mozilla-Sync-Server benutzt (worfür sie berechtigter weise viel Kritik einstecken mussten) muss man folgenden Workaround durchführen:
- die ownCloud-App „Mozilla Sync“ muss mind. in der Version 1.4 installiert sein
- in Firefox about:config in der Adressleiste eingeben und Hinweis bestätigen
- den String services.sync.tokenServerURI suchen und als Wert die URL eingeben (siehe ownCloud > Persönlich > Mozilla-Sync). Falls nicht vorhanden, mittels rechter Maustaste zufügen
- den String services.sync.username suchen und als Wert irgendetwas ohne Klammeraffe eingeben (zB xxx). Falls nicht vorhanden, mittels rechter Maustaste zufügen
- direkt zu Einstellungen > Sync wechseln und Firefox-Sync einrichten auswählen
Quelle: https://blog.virtualweb.at/synchronisieren-von-firefox-mit-nextcloud-lesezeichen-passwoerter
Unitymedia darf Kunden-Hotspots nicht automatisch aktivieren
Unitymedia darf Kunden-Hotspots nicht automatisch aktivieren

Niederlage für Unitymedia: Im Streit über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots auf Mietroutern hat ein Gericht sich auf die Seite der Verbraucherschützer gestellt.
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland.
Abmahnung reichte nicht aus
Unitymedia hatte im Mai 2016 seinen Kunden mitgeteilt, auf deren WLAN-Routern automatisch ein separates WLAN-Signal freizuschalten. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche, sollten für ihn dann bestimmte Pflichten gelten. Die Verbraucherschützer hatten daraufhin den Kabelnetzbetreiber abgemahnt. Ihrer Meinung nach wird ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur Hotspot-Aktivierung ein bestehendes Vertragsverhältnis von Unitymedia unzulässig erweitert.
Das Unternehmen hatte zwar anschließend versprochen, die Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem Punkt war Unitymedia aber hart geblieben und hatte mitgeteilt: „Aus unserer Sicht ist die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden rechtlich möglich.“ Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht.
„Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren“, sagte Wolfgang Schuldzinski vom Vorstand der NRW-Verbraucherzentralen.
(https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-unitymedia-darf-kunden-hotspots-nicht-selbst-aktivieren-1706-128279.html?xing_share=news)
American Girls in Paris: Researching the Archives of L’Enfer by Alison
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Google Plus in 100 Sekunden erklärt
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Terminreservierung in Google Kalender
Der Google Kalender ist um eine Funktion erweitert worden. Anwender können nun definieren, wann sie Zeit für Termine haben. So gelingt es ihren Kollegen und Freunden leichter, ein gemeinsames Datum und eine Uhrzeit zu finden.
Die sogenannten Appointment Slots im Google Kalender kann der Anwender frei definieren. Entweder gibt er den gewählten Zeitblock komplett frei oder unterteilt ihn zum Beispiel in mehrere Abschnitte. Wie groß die einzelnen Terminblöcke sein sollen, gibt der Anwender selbst vor.
Quelle: golem.de
google +
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